Das Recht der Eltern durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, ist im Schulgesetz verankert. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinungen und Informationen. Die Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien ist ehrenamtlich.
Gremien, in denen Eltern mitwirken können, sind die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.
Klassenpflegschaft
Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrerinnen. Sie tagt in der Regel zweimal im Schuljahr.
Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können auch die gewählten Vertreterinnen und Vertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulleiterin und ihre Stellvertreterin sollten ebenfalls beratend anwesend sein. Die Eltern können aber auch unter sich beraten.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft kann Informationen und Entscheidungen an alle Eltern weitergeben. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft tagt in der Regel einmal im Schulhalbjahr. Sie kann Anträge an die Schulkonferenz richten.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Lehrerinnen zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Vertreter der Lehrerinnen von der Lehrerkonferenz gewählt. An unserer Schule besteht die Schulkonferenz aus 6 Eltern- und 6 Lehrervertretern. Die Schulkonferenz berät über grundsätzliche Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie tagt ebenso wie die anderen Mitwirkungsorgane in der Regel einmal im Schulhalbjahr.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrerinnen ist uns sehr wichtig. Daher ist Elternmitarbeit an der Schule ausdrücklich gewünscht und in vielfältiger Weise außer in den oben beschriebenen Gremien u.a. auch bei folgenden Schwerpunkten möglich: